Die untersuchte Regelung wird als Teil der
betrieblichen Arbeitspolitik interpretiert. Sie ist begründet in
ökonomischen und technischen Notwendigkeiten, lässt sich aber nicht
vollständig aus diesen ableiten. Mit ihr werden die betrieblichen
Sozialbeziehungen in Form von institutionalisierten "lebenszeitlichen
Versprechungen" reguliert, welche mit den Reziprozitätserwartungen der
Arbeitnehmer korrespondieren müssen. Aus diesem Grund muss die
Ausgliederung älterer Arbeitnehmer in einem Aushandlungsrahmen vor sich
gehen. Unter dem Druck externer Marktzwänge hat sich die Regelung zu einem
Instrument entwickelt, mit dem primär die frühzeitige Ausgliederung
älterer Arbeitnehmer erreicht werden soll. Die Anforderung der
Kompromissbildung zwischen betrieblichen Interessen und biographischen
Perspektiven der Beschäftigten hat sich reduziert, aber nicht völlig
aufgelöst. Aufgrund einer Interpretation der Inanspruchnahmedaten zwischen
1978 und 1987 wird dieser Prozess nachgezeichnet und durch eine
Darstellung der Aushandlungsprozesse zwischen den betrieblichen Akteuren
ergänzt. Die Analysen werden verallgemeinert in Richtung einer Konzeption
betrieblicher Alterspolitik als relevantem Teil der Regulation der
betrieblichen Sozialbeziehungen. Ihr Kern ist Reziprozität, allerdings als
beiderseitig aufkündbares Verhältnis.
Auf der Basis von qualitativen biographischen Fallanalysen wird eine
Typologie von Handlungsorientierungen beim Übergang vom Erwerbsleben in
den Ruhestand und ihrer sozialen Konstruktion in der Berufsbiographie
entwickelt. Das Altern im Betrieb bewegt sich im Rahmen der
Möglichkeitsstrukturen interner Arbeitsmärkte. Es bilden sich
korrespondierende Formen von Berufsverlaufsmustern und subjektiven
biographischen Perspektiven heraus. In der Zigarettenindustrie lassen sich
zwei gegeneinander abgeschottete Teilarbeitsmärkte identifizieren, die für
ihre Angehörigen jeweils spezifische Alternsverläufe und
Ruhestandssituationen wahrscheinlich machen. Die "Biographisierung" des
Übergangs in den Ruhestand durch die Ruhestandregelung verweist in Bezug
auf die realisierbaren Handlungschancen der Arbeitnehmer auf die soziale
Konstruktion der Biographie im Erwerbsleben zurück.
Es gibt gleichsam einen moralisch bedeutsamen Gestaltschließungszwang des
Arbeitslebens, dessen konventioneller Standard durch die gesetzlichen
Altersgrenzen definiert wird. Die Arbeit erfordert den Einsatz solcher
Elemente des Arbeitsvermögens, die im Arbeitsvertrag nicht vollständig
regelbar sind und in Zuschuss- und Verzichtsleistungen bestehen. Hierauf
bezogen stellt der institutionell abgesicherte Ruhestand eine
Gegenleistung i. S. eines lebenszeitlichen Reziprozitätsverhältnisses dar.
Er erlaubt den Älteren eine Re-Interpretation ihrer berufsbiographischen
Vergangenheit als legitim abgeschlossener Leistung.
Frühausgliederungspraktiken haben in Bezug auf diese
Reziprozitätserwartungen ihren heiklen Punkt: sie können ein
legitimitätssteigerndes Autonomieangebot, aber auch das Gegenteil
darstellen: eine Entlassung, deren individuelle Folgen denjenigen der
Arbeitslosigkeit entsprechen.
Über sozialpolitische Fragen hinaus stellt der Ruhestand vor diesem
Hintergrund einen Tatbestand dar, an dem Fragen der Gerechtigkeitsstruktur
von Wirtschaft und Gesellschaft thematisch werden und gelöst werden
müssen. |